Häufig gestellte Fragen/FAQ


Wie legen Sie Ihr eigenes Projekt an?/Wie können Sie als Verein oder Organisation teilnehmen?
Sie können sich kostenlos als Organisation registrieren und werden automatisch Schritt für Schritt durch den Projekterstellungsprozess geführt. Welche Informationen wir von Ihnen bei der Projekterstellung abfragen, erfahren Sie hier:

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Wo muss Ihr Projekt lokalisiert sein?
Die eingereichten Projekte müssen in der Metropolregion Rhein-Neckar durchgeführt werden – siehe hier:

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Muss ich mich für jedes Jahr erneut registrieren?
Nein, eine einmalige Registrierung als Organisation ist auch für zukünftige Aktionen ausreichend. Loggen Sie sich mit Ihren bereits vorhandenen Nutzerdaten ein und erstellen für eine neue Aktion ein neues Projekt.
Bei dem Versuch sich einzuloggen erhalten Sie die Meldung „Dieser Account ist inaktiv.“. Was bedeutet das?
Nach der Registrierung erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, mit dem Sie Ihr Nutzerkonto aktivieren müssen. Falls das Nutzerkonto nicht über diesen Link aktiviert wird, wird das Nutzerkonto nach 7 Tagen deaktiviert. Melden Sie sich in diesem Fall bei unserem
Support (foerderprogramme@hausdesstiftens.org)
Welche Organisationen können teilnehmen?
Alle nominierten Organisationen müssen aus den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Ökologie und/oder Soziales sein und ihren Sitz in Deutschland haben und im Besitz einer von einem deutschen Finanzamt ausgestellten, gültigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung oder Nichtveranlagungsbescheinigung sein. Dies wird im Rahmen des Validierungsprozesses durch Haus des Stiftens überprüft.
Welche Organisationen können nicht teilnehmen?
  • als nicht gemeinnützig anerkannte Zusammenschlüsse von Einzelpersonen oder Gruppen (z.B. GbRs), wirtschaftlich orientierte Organisationen (GmbHs, UG, etc.)
  • bezahlter Spitzensport/ Profisport (z. B. Bundesliga-Mannschaften)
  • politische Parteien oder ihnen nahestehende Organisationen
  • Organisationen mit Sitz im Ausland
  • Organisationen deren Projekte außerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar durchgeführt werden
Wie kommen die Spenden zusammen?
Im Rahmen des BASF Glückscent Programms können BASF Mitarbeitende am Standort Ludwigshafen den Nachkommabetrag ihres Gehaltes spenden. Der gesammelte Betrag wird jährlich an gemeinnützige Projekte in der Metropolregion Rhein-Neckar ausgeschüttet, die von BASF-Mitarbeitenden nominiert und per Abstimmung ausgewählt wurden.
Wann startet die Kampagne: Timeline der vier Phasen?
  1. Glückscent 2024 beginnt mit der ersten Phase, der Projektnominierung, ab sofort. Bis zum 30.06.2024 haben alle BASF Mitarbeitende am Standort Ludwigshafen die Möglichkeit, Organisationen einzuladen.
  2. Bis zum 15.07.2024 haben alle nominierten Organisationen die Möglichkeit ein Projekt einzureichen.
  3. Den gesamten September (vom 02.09.2024 bis zum 30.09.2024) haben alle BASF Mitarbeitenden am Standort Ludwigshafen die Möglichkeit, für ihre Lieblingsprojekte zu voten.
  4. Im Oktober werden die Spenden an die Projekte mit den meisten Stimmen ausgeschüttet.
Wann werden die Gewinner benachrichtigt? (Wann genau versenden wir die Gewinnbenachrichtigungen?)
Anfang Oktober 2024 werden die Gewinner bekannt gegeben. Die Ausschüttung der Gelder erfolgt ebenfalls noch im Oktober 2024.
Wer zahlt die Spende aus?
Haus des Stiftens zahlt die Spenden an die über Förderprogramme.org hinterlegten Bankdaten aus dem Registrierungsprozess aus.
Müssen Sie als Empfänger-Organisation eine Spendenquittung/ Zuwendungsbestätigung (ZWB) ausstellen?
Nein, sofern die Überweisung vom Haus des Stiftens kommt, dürfen für die erhaltenen Gelder keine Spendenquittungen an die Kampagneninhaber (BASF) ausgestellt werden. An Haus des Stiftens als Überweiser müssen Sie keine Spendenquittung ausstellen.