Teilnahmebedingungen

  1. Voraussetzungen zur Projekteinreichung

    Die Grundvoraussetzung, um ein Projekt einzureichen ist, dass es von einer durch ein deutsches Finanzamt anerkannten gemeinnützigen Organisation aus den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Ökologie und/oder Soziales durchgeführt wird. Die Organisation muss über eine gültige, von einem deutschen Finanzamt ausgestellte, Gemeinnützigkeitsbescheinigung oder Nichtveranlagungsbescheinigung, verfügen. Dies wird im ersten Schritt der Einreichung durch unseren Partner Haus des Stiftens überprüft.
  2. Wo muss das Projekt lokalisiert sein?

    Die eingereichten Projekte müssen in der Metropolregion Rhein-Neckar durchgeführt werden.
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  3. Nominierungs- und Projektanzahl

    Um ein Projekt einreichen zu können, muss die Organisation durch einen Mitarbeitenden der BASF nominiert werden. Dies erfolgt über die Glückscentspenden Plattform. BASF Mitarbeitende können dabei jeweils nur eine Organisation ihrer Wahl nominieren und die jeweilige Organisation nur ein Projekt einreichen.
  4. Wer kann nicht gefördert werden?

    • als nicht gemeinnützig anerkannte Zusammenschlüsse von Einzelpersonen oder Gruppen (z.B. GbRs), wirtschaftlich orientierte Organisationen (GmbHs, UG, etc.)
    • bezahlter Spitzensport/ Profisport (z. B. Bundesliga-Mannschaften)
    • politische Parteien oder ihnen nahestehende Organisationen
    • Organisationen mit Sitz im Ausland
  5. Welche Projekte werden bspw. gefördert?

    • Materialien für Projekte im Rahmen des Schulunterrichts, die über die Standardausstattung hinausgehen
    • Projekte zur Förderung der Sprache oder im Bereich der Digitalisierung
    • Projekte, die die Integration und Teilhabe von allen fördern, z. B. von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sprachlichen Hürden etc.
    • Projekte, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt fördern und ein Bewusstsein dafür wecken
    • Projekte, die sich mit der Aufarbeitung der Geschichte der Region im Dritten Reich beschäftigen und die eine Erinnerungskultur schaffen
    • Kulturelle Projekte, die das Interesse am Entdecken z. B. durch aktive künstlerische Gestaltung oder durch kulturellen Austausch wecken
  6. Welche Projekte werden bspw. nicht gefördert?

    • Projekte und Aktivitäten außerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar
    • Tombolas, Benefizveranstaltungen Dritter, Charity Galas, Feste, Tag der offenen Tür
    • Reisen (z. B. Klassen- und Studienfahrten, Übernahme von Reise- oder Buskosten).
    • Publikationen, Festschriften, Anzeigenschaltungen, Aufführungsrechte (z. B. Druckkostenzuschüsse)
    • Laufende Personalkosten, Teilnahmegebühren
    • Sachspenden
    • Kleidung (z. B. Uniformen, Auftrittskleidung, Trainingskleidung, Trikots o. ä.)
  7. Bewerbungsprozess

    Der Bewerbungsprozess muss durch BASF Mitarbeitende gestartet werden. Dies erfolgt über die BASF Glückscent Plattform.
  8. Fördergelder

    Fördergelder können nur für ein in sich geschlossenes Projekt beantragt werden. Laufende Kosten der Organisation (z.B. Personal, Miete etc., ohne Projektbezug) können nicht eingereicht werden.
  9. Umsetzung des Projekts

    Die Verantwortung für die Umsetzung des Projektes muss bei der einreichenden Organisation liegen: Es ist nicht möglich, sich für BASF Glückscent Gelder als Teil eines Fundraisingprojektes (z.B. durch Service-Organisationen wie Roundtable, Lions, etc,) zu bewerben.
  10. Fördersumme

    Die angefragte Fördersumme muss mindestens 5.000 Euro und kann maximal 10.000 Euro betragen. In einer Kostenkalkulation ist darzustellen, wie sich die Mittel verteilen (Bitte die Mittel nach Vorgabe in Personal-, Material- und Administration/Overhead-Kosten aufteilen).
  11. Teilnahme im Folgejahr nach Förderung

    Wenn eine eingereichte Organisation im Jahr zuvor durch BASF Glückscent-Mittel gefördert wurde, muss sowohl der BASF-Einreichende als auch die Organisation im darauffolgenden Jahr bei der Ausschreibung aussetzen. Eine Organisation kann nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren gefördert werden – auch wenn es sich um unterschiedliche Projekte handelt.
  12. Auszahlung der Mittel

    Die Auszahlung der Mittel erfolgt voraussichtlich im Oktober 2024 (ohne Gewähr).